Kosten

Die Behandlung wird am Ende des Termins in der Praxis bar abgerechnet.

Heilpraktiker-Leistungen sind bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattungsfähig. Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung sind daher in der Regel Selbstzahler. Sie können aber ggf. die Behandlungskosten beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen.

Im Einzelfall übernehmen jedoch manche Krankenkassen auch bestimmte heilpraktische Behandlungen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Versicherung. Für gesetzlich Versicherte empfiehlt sich eine private Zusatzversicherung, die auch Heilpraktikerkosten übernimmt.

Privatkassen und Zusatzversicherungen übernehmen ganz oder anteilig die Kosten von heilpraktischen Leistungen - je nach Art des abgeschlossenen Vertrages. Für die Rechnungsstellung gilt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).